Teilnahmebedingungen shopin-Gastro-Aktion 2020

1. TeilnehmerInnen und Einreichvorgang

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, die eine leserliche Rechnung eines Einkaufes bei einem teilnahmeberechtigten Handelsbetrieb (siehe unten) mit einem Rechnungsdatum ab dem 07.12.2020 mittels E-Mail an silke.valeskini[at]koeflach.at oder postalisch an Stadtgemeinde Köflach, Rathausplatz 1, 8580 Köflach einreichen. Die Stadtgemeinde Köflach ist nicht dazu verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen oder KundInnen bei fehlerhaften Eingaben und/oder unleserlichen Rechnungen persönlich zu kontaktieren.

 

Eingereicht werden können ausschließlich Rechnungen von in Köflach ansässigen Handelsbetrieben. Ausgenommen von der Gastro-Aktion sind Rechnungen von Online-Shops, Lebensmittelgeschäften, Hotellerie und Gastronomie.

 

2. Dauer der Gastro-Aktion

Die Aktion beginnt mit dem 07.12.2020 und endet mit 31.01.2021. Einsendeschluss für Rechnungen ist der 15. Februar 2021.

 

3. Gewinnspiel

Jede teilnahmeberechtigte Person kann im Aktionszeitraum eine teilnahmeberechtigte Rechnung einreichen. Werden mehrere Rechnungen eingereicht, ist das Datum des Einlangens maßgeblich.

 

Aus allen von TeilnehmerInnen eingesandten Rechnungskopien werden nachfolgende Preise verlost:

 

  • 50x 1 Gastro-Gutschein im Wert von je € 50,00

 

Die Stadtgemeinde Köflach behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel abzubrechen oder diese Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels jederzeit zu ändern, wenn dies erforderlich erscheint, oder wenn Umstände auftreten, auf die wir keinen Einfluss haben.

 

Ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder die Angabe unwahrer Personendaten führt zum Ausschluss vom Gewinnspiel. Allfällige Gewinne können zurückgefordert werden.

 

Die GewinnerInnen werden persönlich per E-Mail oder telefonisch kontaktiert und können ihren Gewinn persönlich in der Stadtgemeinde Köflach, Rathausplatz 1, 8580 Köflach abholen.

 

Eingabefehler gehen zu Lasten der/des Kundin/Kunden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme.

 

Eine Barablöse ist nicht möglich. Eingelöst werden können die Gutscheine bei jedem Köflacher Gastronomiebetrieb.

 

4. Haftung

Eine Haftung der Stadtgemeinde Köflach ist – sofern nicht grobfahrlässiges oder gar vorsätzliches Handeln vorliegt – ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt die Stadtgemeinde Köflach keinerlei Haftung, Gewährleistung oder Garantie für die ständige Verfügbarkeit dieser Aktion, für Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten, für den Verlust, Missbrauch, die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von Daten. Darüber hinaus behält sich die Stadtgemeinde Köflach ausdrücklich das Recht vor, die Aktion jederzeit zu ändern oder einzustellen.

 

5. Datenschutz

Unsere Datenschutzinformation betreffend die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Gastro-Aktion finden sie unter www.koeflach.at/datenschutz.html.

 

6. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, einschließlich der Frage des gültigen Zustandekommens des Vertrages und seiner Vor- und Nachwirkungen wird die ausschließliche Zuständigkeit des für die Stadtgemeinde Köflach sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

 

Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

7. Sonstiges

Sollte eine Bestimmung diese Bedingungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen verbleibenden Bestimmungen davon nicht berührt. Die nichtige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist, soweit gesetzlich zulässig, als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten Zweck nach Maß, Zeit, Ort oder Geltungsbereich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken diesen Bedingungen.

Gegenüber Vertragspartnern, die Verbraucher iSd KSchG sind, tritt anstelle der ungültigen Bestimmung eine wirksame Bestimmung, die im Falle von Verbrauchern gesetzlich vorgesehen ist.