Vereine in Köflach
Die Stadtgemeinde Köflach bietet Vereinen die Möglichkeit, sich auf dieser Seite der Öffentlichkeit zu präsentieren.
Information
Ihre aktuellen Vereinsdaten (Adresse, Name der Obfrau bzw. des Obmanns, E-Mail, Homepage und Telefonnummer sowie ein aussagekräftiges Foto oder Logo) senden Sie bitte an: matthias.wallner[at]koeflach.at. Nicht in dieser Übersicht enthalten sind politische Parteien sowie wahlwerbende Bewegungen und Vereine. Die Vereine und deren Vertreterinnen und Vertreter sind für die Vorlage der vollständigen und korrekten Daten verantwortlich.
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Köflach hat in seiner Sitzung am 12.12.2016 neue Subventionsrichtlinien für Vereine der Stadtgemeinde Köflach beschlossen, die seit 01.01.2017 in Kraft getreten sind. Die Richtlinien finden Sie hier als Download.
Antrag Grundförderung (Word-Datei)
Antrag Sonderförderung (Word-Datei)
WICHTIG !
Dem Ansuchen um Grundförderung für das laufende Kalenderjahr ist der Kassabericht der letzten Jahreshauptversammlung/des letzten Vereinsjahres verpflichtend beizulegen!
Abgabetermin für Ansuchen um Grundförderung: bis 31. März des laufenden Jahres
Das Ansuchen um Sonderförderung für das laufende Kalenderjahr hat bis spätestens 1 Monat vor dem zu fördernden Ereignis zu erfolgen.
Für die Auszahlung der Sonderförderung ist die Vorlage der entsprechenden Originalrechnungen in der Höhe der beantragten Förderung bis spätestens 1 Monat nach dem Bezug habenden Ereignis an die Stadtgemeinde Köflach erforderlich!
Unter Verweis auf Punkt 3 (3) der geltenden Subventionsrichtlinien wird festgehalten, dass nur vollständige sowie vollständig ausgefüllte und unterfertigte Subventionsansuchen bearbeitet werden!