Köflach informiert

Bürgermeisterbrief vom 03. Februar 2021

Liebe Köflacherinnen und Köflacher, liebe Jugend!

Seit mittlerweile circa einem Jahr begleitet uns die Corona-Pandemie und aufgrund dieser langen Dauer ist es auch völlig verständlich, dass manche Entscheidungen, die in Wien getroffen werden, nur noch schwer oder sogar gar nicht mehr nachvollziehbar sind. Aber ich bin – obwohl unsere Geduld in diesem Zusammenhang auf eine harte Probe gestellt wird – zuversichtlich, dass wir uns aufgrund der aktuellen Entwicklungen inzwischen auf der Zielgeraden – die uns in einen halbwegs normalen Alltag führen soll – befinden.

Leider ist diese Normalität aber nicht von heute auf morgen erreichbar, weshalb auch die Lockerungen des sogenannten Lockdowns nur schrittweise erfolgen. Diese Lockerungen beginnen mit 8. Februar und umfassen als wesentliche Punkte Folgendes:

Untertags dürfen sich zwei Haushalte treffen, die Ausgangsbeschränkungen zwischen 20:00 und 6:00 Uhr bleiben.

Für SchülerInnen geht nach den Semesterferien der Präsenzunterricht wieder los. In der Volksschule vollständig, für die Unter- und Oberstufe ist ein Schichtbetrieb vorgesehen; d.h., die Gruppe A wird von Montag bis Dienstag und die Gruppe B von Mittwoch bis Donnerstag in der Schule anwesend sein, am Freitag sind alle SchülerInnen im Distance Learning. An der Oberstufe gilt zudem eine FFP2-Maskenpflicht. Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist ein negativer Corona-Schnelltest.

Der Handel darf ebenfalls wieder öffnen. Hier müssen künftig jedem Kunden 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen; zudem gilt eine FFP2-Maskenpficht.

Auch körpernahe Dienstleister wie Friseure, Kosmetikstudios oder auch Masseure dürfen wieder aufsperren – allerdings nur, wenn von den KundInnen ein negativer Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorgelegt werden kann.

Museen, Galerien und Zoos können ebenfalls wieder besucht werden, auch hier gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske und die Regelung, dass pro Person 20 Quadratmeter zur Verfügung stehen müssen. Veranstaltungen imKulturbereich sind noch nicht zulässig.

Gastronomie und Hotellerie dürfen vorerst leider noch nicht öffnen. Auch Indoor-Sportstätten bleiben geschlossen, Outdoor-Sportstätten bleiben hingegen offen, das heißt, Langlaufen, Eislaufen oder Schifahren ist weiterhin gestattet.

Ich darf mich abschließend nochmals für Ihre bisherige Geduld bedanken, alles Gute und bleiben Sie gesund!

Ihr

Mag. Helmut Linhart

Bürgermeister der Stadt Köflach