BABYGUTSCHEINE bei Neugeburten

 

Im Zusammenhang mit Gratulationen zu Geburten ist es aufgrund der neuen Rechtslage im Bereich Datenschutz nicht mehr möglich, die Eltern mittels eines Informationsschreibens darauf hinzuweisen, dass anlässlich einer Geburt Geschenk-Gutscheine im Gemeindeamt abgeholt werden können.

 

Selbstverständlich liegen die Gutscheine aber trotzdem in der Gemeinde bereit, nur erfolgt eben keine Information mehr im Einzelfall. Die frischgebackenen Eltern können daher weiterhin während der Amtsstunden (Mo bis Fr 08:00 bis 12:00 Uhr und Di und Do von 13:30 bis 17:00 Uhr) im Meldeamt der Stadtgemeinde Köflach ein Willkommensgeschenk abholen.