Formulare

Wichtiger Hinweis

Auf dieser Seite ist eine Reihe von Formularen, Bereiche der Gemeinde betreffend, aufgelistet. Im Rahmen der E-Government-Initiative sind einige dieser Formulare bereits als barrierefrei ausgelegt und können somit zur Gänze auf elektronischem Weg an die Stadtgemeinde Köflach übermittelt werden. Dieses Angebot wird für Sie laufend erweitert.

Formulare mit dieser Kennzeichnung können am Bildschirm ausgefüllt und mit allfälligen Beilagen elektronisch übermittelt werden. Besitzer einer Handy-Signatur können ihre Anbringen rechtsgültig elektronisch unterzeichnen.

/ Formulare mit dieser Kennzeichnung sind online oder handschriftlich auszufüllen und entweder postalisch, per Fax oder persönlich an die Stadtgemeinde Köflach zu übermitteln.

Allgemeines Anbringen an die Stadtverwaltung

Bewerbungsblatt Allgemein und Ferialarbeit


Die Stadtgemeinde Köflach nimmt während der Sommerferien Ferialarbeitnehmerinnen/Ferialarbeitnehmer auf. Die Bewerberinnen/Bewerber müssen etwa die 6. Klasse Gymnasium, die 2. Klasse HASCH/HAK, die 2. Klasse HLW oder die 2. Klasse HTL absolviert haben. Das Höchstalter bei Dienstantritt darf maximal 21 Jahre betragen. Nicht aufgenommen werden Personen mit abgeschlossener Schulausbildung. Eine Ferialarbeits-Stelle wird höchstens zweimal an die selbe Bewerberin/den selben Bewerber vergeben, nicht jedoch in aufeinander folgenden Jahren. Der maximale Beschäftigungszeitraum beträgt 3 Wochen. Die Ferialarbeitnehmerinnen/Ferialarbeitnehmer werden am Wirtschaftshof und im Rathaus eingesetzt.

Antrag Sprengelfremder Schulbesuch mit Verfahren gemäß § 23 Abs. 2 des Steiermärkischen Pflichtschulerhaltungsgesetzes


Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann die Aufnahme einer/eines dem Schulsprengel nicht angehörigen schulpflichtigen Schülerin/Schülers genehmigt werden (sprengelfremder Schulbesuch). Der Antrag ist für das folgende Schuljahr bis Ende Februar bei der Wohnsitzgemeinde einzubringen. Über diesen Antrag entscheidet die Bürgermeisterin/der Bürgermeister der Wohnsitzgemeinde ohne unnötigen Aufschub jedoch bis längstens 31. März im übertragenen Wirkungsbereich nach Anhörung des Schulerhalters der Sprengelschule und des Landesschulrates. Gegen diesen Bescheid kann von den Erziehungsberechtigten die Beschwerde erhoben werden, über die das Landesverwaltungsgericht zu entscheiden hat. Die Bewilligung kann unter Berücksichtigung

• der persönlichen Verhältnisse,
• der individuellen Bildungsziele,
• der Zumutbarkeit des Schulweges,
• der örtlichen Verkehrsverhältnisse,
• der Organisationsform der betroffenen Pflichtschule

erteilt werden.


Dem Antrag kann jedoch nur stattgegeben werden, wenn der Leiter und der Erhalter der aufnehmenden Schule sein Einverständnis dazu erklärt hat.
 Gesetzliche Grundlage: Steiermärkisches Pflichtschulerhaltungsgesetz 2004 – StPEG 2004


Weiters ist bei Aufnahme in den Schulen NMS mit Schwerpunkt Sport oder Musik die Vorlage des Zeugnisses der Aufnahmeprüfung erforderlich.

Antrag auf Grundförderung

Antrag auf Sonderförderung

Richtlinien für Subventionen


Per 01.01.2017 sind neue Subventionsrichtlinien für Vereine der Stadtgemeinde Köflach in Kraft getreten, die vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Köflach in seiner Sitzung am 12.12.2016 beschlossen wurden.


WICHTIG !

  • Dem Ansuchen um Grundförderung für das laufende Kalenderjahr ist der  Kassabericht der letzten Jahreshauptversammlung/des letzten Vereinsjahres verpflichtend beizulegen! Abgabetermin für Ansuchen um Grundförderung: bis 31. März des laufenden Jahres.
  • Das Ansuchen um Sonderförderung für das laufende Kalenderjahr hat bis spätestens 1 Monat vor dem zu fördernden Ereignis zu erfolgen. Für die Auszahlung der Sonderförderung ist die Vorlage der entsprechenden Originalrechnungen in der Höhe der beantragten Förderung bis spätestens 1 Monat nach dem Bezug habenden Ereignis an die Stadtgemeinde Köflach erforderlich!
  • Unter Verweis auf Punkt 3 (3) der geltenden Subventionsrichtlinien wird festgehalten, dass nur vollständige sowie vollständig ausgefüllte und unterfertigte Subventionsansuchen bearbeitet werden!

Richtlinien zur Wirtschaftsförderung

Antrag auf Wirtschaftsförderung


Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 30.03.2017 neue Wirtschaftsförderungsrichtlinien beschlossen, welche auf alle Förderansuchen Anwendung finden die ab 01.04.2017 bei der Stadtgemeinde Köflach einlangen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Finanzverwaltung, Rathaus, 2. Stock, +43 (0)3144 2519 300, tina.roessl@koeflach.at 

Weitere Formulare finden Sie auf oesterreich.gv.at